Der Gemeinderat möge beschließen, auf der Teilfläche FlNr. 164 Weidachstraße, der im Miteigentum der Gemeinde stehenden Fläche von 2.574 qm, den Bau einer Eigentumswohnanlage zur Vergabe im Einheimischen Modell zu planen.
Neben einem Einheimischen-Modell (Verkaufsmodell) mögen zwei weitere Modelle geprüft werden: ein Genossenschaftsbau sowie die Vergabe im Erbbaurecht.