Die Gemeindeverwaltung möge den Gemeinderat über die Gesetzesänderung der Bayer. Bauordnung, wirksam ab 01.02.2021, informieren. Dabei solle insbesondere auf die Abstandsflächen nach Art 6 BayBO und die Pflicht zur Errichtung von
Kinderspielplätzen nach Art. 7 Abs. 3 BayBO eingegangen werden.
Eine Gegenüberstellung von altem und neuem Recht und deren Auswirkungen möge anhand konkreter Beispiele erstellt werden.